Die Angewandte Kinesiologie oder aus dem Englischen Applied Kinesiology ist ein diagnostisches Verfahren, das entlang der Muskulatur Störungen im Körpersystem identifiziert.
Bei der Angewandten Kinesiologie als Diagnoseverfahren werden die Muskelreaktionen als Feedback-Mechanismus zur Erkennung von Körperreaktionen auf verschiedene Reize genutzt. Hierdurch wird nicht nur die Ermittlung von Störungen im Bewegungsapparat bemüht, sondern auch ernährungsbedingte Problematiken sowie Allergien und mehr.
So unterstützt die angewandte Kinesiologie Erkenntnisse über Ihre individuellen Zusammenhänge zwischen Muskulatur, Organen und psychischem Zustand zu gewinnen.
Einsatzgebiete
Angewandte Kinesiologie als ganzheitliches Diagnoseverfahren
Indem die angewandte Kinesiologie tiefe Einblicke in die Zusammenhänge von Muskulatur, Organen und psychischem Zustand anstrebt, ist sie sowohl ein allgemeines als auch ganzheitliches Diagnoseverfahren. In der Komplementärmedizin wird sie vor allem eingesetzt, um Hinweise auf die Therapielokalisation von Regulationsstörungen der ineinandergreifenden Funktion von Organen zu geben.
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Die Dauer eines Termins hängt von der Therapieform und Methode, aber auch von der Intensität Ihrer Beschwerden ab. Durchschnittlich dauert eine Sitzung etwa 60 min. So bleibt genug Raum für individuelle Anliegen, die Behandlung selbst und ein kurzes Nachgespräch.
Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Umfang der Therapie sowie dem zeitlichen Aufwand, werden transparent nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. In der Regel liegt der Stundensatz zwischen 80 und 100 Euro.
Für das Erstanamnesegespräch von einer Dauer von ca. 90 Minuten berechne ich beispielsweise 150,00 €, wobei der Zeitaufwand darüber hinaus anteilig berechnet wird.
Eine Fogleanamnese im Umfang von ca. 50 Minuten beträgt 80,00 € mit anteilig berechnetem Zeitaufwand darüber hinaus.
Private Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder die Beihilfe übernehmen je nach Vertrag anteilig oder vollständig die Kosten.
Gesetzlich Versicherte erhalten meist keine Erstattung, können die Kosten jedoch steuerlich geltend machen. Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie selbstverständlich ausführlich über die zu erwartenden Kosten.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Termin nicht 24 Stunden vorher absagen oder ohne Absage nicht zum Termin erscheinen, berechne ich 50 % der regulären Kosten der Sitzung als Bereitstellungshonorar.

