Die Antlitzdiagnose geht davon aus, dass das Gesicht der Spiegel des inneren Gleichgewichts ist – und gleichzeitig ein fein verästeltes Zentrum des vegetativen Nervensystems. Zahlreiche Nervenverbindungen durchziehen die Gesichtshaut und stehen in direkter Verbindung zu unseren Organen und inneren Systemen.
Veränderungen wie Hautverfärbungen, Faltenbildung, Spannkraft oder Glanz werden bei der Antlitzdiagnose nicht isoliert betrachtet, sondern als Ausdruck tieferliegender Regulationsprozesse wie dem Stoffwechsel gedeutet. So lassen sich frühe Hinweise auf funktionelle Störungen oder Nährstoffmängel berücksichtigend in die Anamnese einbeziehen.
Einsatzgebiete
Störungen in Regulationsprozessen mit Antlitzdiagnose untersuchen
Die Antlitzdiagnose bemüht eine frühzeitigen Erkennung funktioneller Störungen, etwa bei Nährstoffmängeln, hormonellen Dysbalancen, Verdauungsproblemen oder chronischer Erschöpfung. Sie unterstützt die komplementäre Therapie, indem sie Hinweise auf Belastungen einzubeziehen ersucht. So lässt sich ganzheitlich erkunden, wo der Körper aus biologischer Perspektive therapeutische Unterstützung benötigt.
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Sie erzählen, ich höre zu – aufmerksam und mit Zeit. Gemeinsam schauen wir, wo der größte Leidensdruck liegt. Von dort aus finden wir den ersten Ansatz für Ihre Behandlung.
Die Dauer eines Termins hängt von der Therapieform und Methode, aber auch von der Intensität Ihrer Beschwerden ab. Durchschnittlich dauert eine Sitzung etwa 60 min. So bleibt genug Raum für individuelle Anliegen, die Behandlung selbst und ein kurzes Nachgespräch.
Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Umfang der Therapie sowie dem zeitlichen Aufwand, werden transparent nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. In der Regel liegt der Stundensatz zwischen 80 und 100 Euro.
Für das Erstanamnesegespräch von einer Dauer von ca. 90 Minuten berechne ich beispielsweise 150,00 €, wobei der Zeitaufwand darüber hinaus anteilig berechnet wird.
Eine Fogleanamnese im Umfang von ca. 50 Minuten beträgt 80,00 € mit anteilig berechnetem Zeitaufwand darüber hinaus.
Private Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder die Beihilfe übernehmen je nach Vertrag anteilig oder vollständig die Kosten.
Gesetzlich Versicherte erhalten meist keine Erstattung, können die Kosten jedoch steuerlich geltend machen. Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie selbstverständlich ausführlich über die zu erwartenden Kosten.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Termin nicht 24 Stunden vorher absagen oder ohne Absage nicht zum Termin erscheinen, berechne ich 50 % der regulären Kosten der Sitzung als Bereitstellungshonorar.

