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Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Umfang der Therapie sowie dem zeitlichen Aufwand, werden transparent nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. In der Regel liegt der Stundensatz zwischen 80 und 100 Euro.

Für das Erstanamnesegespräch von einer Dauer von ca. 90 Minuten berechne ich beispielsweise 150,00 €, wobei der Zeitaufwand darüber hinaus anteilig berechnet wird.

Eine Fogleanamnese im Umfang von ca. 50 Minuten beträgt 80,00 € mit anteilig berechnetem Zeitaufwand darüber hinaus.

Private Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder die Beihilfe übernehmen je nach Vertrag anteilig oder vollständig die Kosten. 

Gesetzlich Versicherte erhalten meist keine Erstattung, können die Kosten jedoch steuerlich geltend machen. Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie selbstverständlich ausführlich über die zu erwartenden Kosten.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Termin nicht 24 Stunden vorher absagen oder ohne Absage nicht zum Termin erscheinen, berechne ich 50 % der regulären Kosten der Sitzung als Bereitstellungshonorar.

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